Falls Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen…
… bedeutet dies nicht, dass Sie die EU-DSGVO auf die leichte Schulter nehmen dürfen.
Fast jeder Selbstständige und Unternehmer ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Einhalten des Datenschutzes zu ergreifen:
- Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses
- Sicherstellen der erforderlichen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Schließen von Auftragsverarbeitungs-Verträgen (AVV)
- Einholen von Einwilligungen für die Datenverarbeitung
- Mitarbeiter-Vereinbarungen treffen/anpassen
- Internetseite DSGVOkonform machen
Um hohe Bußgelder und eventuelle Abmahnungen zu vermeiden, muss sich jeder Gewerbetreibende mit dem Thema auseinandersetzen und aktiv werden.
Wir unterstützen Sie gerne durch unsere Beratungen und auch aktiv bei der Umsetzung der notwendigen Schritte.
Nutzen Sie unser Erstgespräch für eine Bestandaufnahme. Somit erhalten Sie Sicherheit und Klarheit, denn als Ergebnis wissen Sie, was zu tun ist.